Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) stellt eine aufsuchende und familienbezogene Hilfe dar. Sie schließt die gesamte Familie mit ein und dient speziell für Familiensituationen, in denen die Erziehung nicht gewährleistet oder das Wohl des Kindes/der Kinder gefährdet ist. Die Hilfe findet zumeist im Lebensumfeld der Familien statt. Sie bietet den Familien intensive Begleitung und Betreuung und kann daher in folgenden Bereichen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben:

  • Erziehungsaufgaben
  • Kontakt mit Ämtern und Institutionen
  • Lösung von Konflikten und Krisen
  • Bewältigung von Alltagsproblemen

Rechtsgrundlage: § 31 SGB VIII


Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistände sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die über eine längere Zeit Kinder oder Jugendliche begleiten, die ohne diese individuelle persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen würden.

Vorrangige Aufgaben sind:

  • Hilfe zur Bewältigung von Entwicklungsproblemen
  • Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie

Rechtsgrundlage: § 30 SGB VIII


Ambulant betreutes Wohnen

Ambulant betreutes Wohnen ist ein Unterstützungsangebot für Jugendliche und junge Volljährige, die auf dem Weg zur Selbstständigkeit begleitet werden.

verschiedene Bereiche, darunter:

  • Unterstützung bei der Haushaltsorganisation und eigenständigen Haushaltsführung.
  • Begleitung in gesundheitlichen Angelegenheiten.
  • Hilfe bei finanziellen Fragen.
  • Unterstützung bei schulischen oder beruflichen Herausforderungen.
  • Förderung sozialer Fähigkeiten.
  • Unterstützung in Krisensituationen.
  • Anregungen für sinnvolle Freizeitaktivitäten.

Rechtsgrundlagen: § 30 und § 41 SGB VIII


Schulbegleitung/-assistenz

Eine Schulbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme, die sich am Schüler orientiert und in der Regel direkt im Klassenzimmer stattfindet. Durch die Schulbegleitung soll den Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am schulischen Leben ermöglicht werden. Schulbegleiter werden auch als Integrationshelfer, Schulassistent oder Individualbegleiter bezeichnet.

Rechtsgrundlage: § 30 SGB VIII


Haus- und Familienpflege

Haus- und Familienpflege ist eine besondere Hilfeleistung für Familien mit Kindern. Im Vordergrund steht hier die Versorgung und Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder. Dieses Unterstützungsangebot kann gewährt werden, wenn die Betreuung der Kinder durch die sorgeberechtigten Personen z.B. aufgrund einer Krankheit oder einer anderen Notsituation nicht oder nur sehr eingeschränkt gewährleistet werden kann.

Rechtsgrundlage: § 16 SGB VIII


Begleitete Umgänge

Die Eltern und ihre Kinder haben ein Recht auf Umgang miteinander (Umgangsrecht). Dieses Grundrecht besteht auch bei getrennt voneinander lebenden Elternteilen (etwa aufgrund von getrennten Haushalten und Partnerschaften, Trennung, Scheidung), außerhäusliche Erziehung oder Fremdunterbringung nach Inobhutnahme zunächst uneingeschränkt. Der Umgang dient der Teilhabe des Kindes am sozialen Leben des nicht betreuenden Elternteils und an dessen Familie. Während eines Begleiteten Umgangs unterstützen unsere Fachkräfte die Kinder und Eltern in schwierigen Situationen und sorgen auch dafür, dass der Umgangsverlauf nicht zur Gefährdung des Kindeswohls führt.

Rechtsgrundlage: § 18 SGB VIII


Unser Flyer „Ambulante Hilfen“